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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für unsere Dienstleistungen

Wir bieten professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Tatortreinigung, Ozonbehandlung, Desinfektion, Unterstützung bei Messi-Syndrom sowie Entrümpelungen – zuverlässig, diskret und mit höchster Sorgfalt.

 

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Sie, sobald Sie eine Dienstleistung bei uns beauftragen. Deshalb sollten Sie unsere AGB bitte durchlesen.

 

Unsere Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

 

Verantwortlicher:

David Schlesiona

9. Stunde - Tatortreinigung

 

Büro:

Alt-Haarener Str. 132

52080 Aachen

Deutschland

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Mobil: +49 (0) 160 66 9 66 66

E-Mail: info@neuntestunde-tatortreinigung.de

Web:   www.neuntestunde-tatortreinigung.de

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1. Allgemeiner Geltungsbereich

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Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Unternehmen 9. Stunde – Tatortreinigung (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Diese AGB umfassen sämtliche Dienstleistungen, wie Tatortreinigung, Ozonbehandlung, Desinfektion, Unterstützung bei Messi-Syndrom sowie Entrümpelungen. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

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2. Vertragsvereinbarungen

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Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Änderungen der zur Angebotserstellung relevanten Parameter führen zu einer Anpassung des Angebots.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten alle Wertgegenstände sicherzustellen oder diese schriftlich im Vertrag aufzuführen. Für nicht gesondert deklarierte Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

3. Leistungsbeschreibung

Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht, termingerecht und sorgfältig aus. Die Objekte werden nach Abschluss der Arbeiten besenrein übergeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte ausführen zu lassen.

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4. Eigentumsübertragung

 

Alle im Auftragsgebiet befindlichen Gegenstände gehen mit Beginn der Arbeiten in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die betreffenden Gegenstände zu veräußern oder entsorgen zu lassen.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden / verwertenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere oder ähnliches) zu entnehmen oder nach Absprache im Wert anrechnen zu lassen.

 

Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung die Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

 

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5. Leistungserbringung

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag oder Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.

 

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6. Leistungsverzögerungen

 

Verzögerungen von Leistungen aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, die auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten.

 

Sie berechtigen das Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

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7. Preise

 

Unsere Preise bemessen sich nach Größe und Aufwand in Euro. Festpreise und Rabatte sind in der individuellen Übereinkunft des Vertrags festzuhalten. Die anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten sind im Preis mit inbegriffen.

 

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8. Abnahme von Leistungen

 

Die Abnahme der von unserem Unternehmen erbrachten Werkleistung ist durch abschließende Begehung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer durchzuführen. Es gilt § 640 BGB.

 

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9. Zahlung

 

Die gesamte Zahlung erfolgt nach Beendigung der Auftragsarbeiten in voller Höhe auf das in der Rechnung genannte Geschäftskonto. Andere Zahlungsarten benötigen der schriftlichen Form, individuelle Übereinkunft im Vertrag.

 

Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

 

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10. Kündigung/Stornierung

 

Die Kündigung der beauftragten Leistungen durch den Auftraggeber ist nach erfolgter Auftragserteilung nur in Ausnahmefällen und unter Angabe eines Grundes mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich.

 

Im Fall der ordnungsgemäßen Kündigung des Auftrages durch den Auftraggeber später als bis zum 5. Werktag vor dem Auftrags-Termin, werden entstandene Aufwendungen und entgangener Gewinn in Höhe von 30% der vereinbarten Vergütung laut Kostenvoranschlag / Angebot fällig.

 

Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor dem 5. Werktag, vor dem Auftrags-Termin, so berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Pauschale in Höhe von 10 % (mindestens jedoch 50,00 Euro netto zzgl. MwSt.) des vereinbarten Preises.

 

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

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11. Haftung und Gewährleistung

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Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur, wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, sie betrifft die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für:

  • Schäden an fest verbauten Einrichtungen wie Wänden, Böden, Türen, Schlössern, Jalousien oder Rollläden.

  • Fehlende Schlüssel oder Schäden an Einbauten nach Durchführung der Arbeiten.

  • Gegenstände, die nicht eindeutig vom Auftraggeber als zu schützen oder nicht zu entsorgen deklariert wurden.

Nach Abschluss der Arbeiten und ordnungsgemäßer Durchführung des Auftrags übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für entrümpelte, entsorgte oder geräumte Gegenstände.

Mängel an der erbrachten Leistung müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe, schriftlich angezeigt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Beanstandungen durch Nachbesserung zu beheben.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist bleibt hiervon unberührt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

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13. Gerichtsstand / Ort des Gerichts

 

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar und unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Aachen.

 

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14. Salvatorische Klausel

 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

 

(Stand: 18.11.2024)

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